
MO Media e.U.
Mag. (FH) Michael Oladeinde
Büro Wien I Steingasse 4/18, 1030 Wien
www.mo-media.at I office@mo-media.at
Letzte Aktualisierung der AGB am 13.01.2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Michael Oladeinde („MO Media“) und dem Auftraggeber („Kunde“).
Ergänzend dazu gelten die besonderen Bedingungen für Webdesign, Webhosting., Local Seo, Marketing, Grafikdesign, Consulting und Wartungsservice, die diesen AGB anhängen. MO Media erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB, sowie der für die jeweilige Dienstleistung allenfalls bestehenden besonderen Bedingungen, die in diesem Fall als Teil dieser AGB gelten. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Abweichende oder im Widerspruch stehende Bedingungen werden für MO Media nur verbindlich, wenn MO Media diesen im Vorhinein schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch für allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden.
2. Vertragsabschluss
Angebote und Kostenvoranschläge werden schriftlich erteilt und sind unverbindlich. Die Erstellung eines Angebotes und/oder Kostenvoranschlages verpflichtet MO Media nicht zur Annahme des Auftrages. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Auftrages durch MO Media auf Basis des gelegten Angebots zustande.
3. Leistungserbringung
MO Media wird angenommene Aufträge möglichst rasch abwickeln. MO Media ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt zur Abwicklung verpflichtet, an dem alle geforderten Zahlungen geleistet wurden, alle technischen und vertraglichen Einzelheiten geklärt sind und MO Media die notwendigen Unterlagen (Zugangsdaten, Spezifikationen, Layoutelemente, etc.) zur Verfügung stehen.
Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von MO Media wiederholt oder modifiziert werden müssen oder verzögert werden.
MO Media ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen oder auf Rechnung des Kunden Dritte mit der Ausführung zu betrauen. Soweit nicht anders vereinbart erfolgt die Kommunikation in deutscher Sprache.
4. Fristen und Termine
Sofern der Auftrag an Termine oder Fristen gebunden ist, sind diese für MO Media nur zu beachten, wenn diese im Angebot schriftlich festgehalten worden sind. MO Media ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung von Terminen ist nur dann als Leistungsstörung anzusehen, wenn der Kunde MO Media schriftlich auf den Verzug hingewiesen und eine mindestens 14tägige Nachfrist gesetzt hat. Erst wenn diese Frist fruchtlos verstreicht, ist der Kunde zur Geltendmachung seiner gesetzlichen Ansprüche berechtigt. MO Media hat Verzögerungen, die aus der Sphäre des Kunden herrühren oder auf einem Verzug von Dritten beruhen, nicht zu vertreten. Gleiches gilt für unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse.
5. Rücktritt vom Vertrag
MO Media ist berechtigt, vom geschlossenen Vertrag insbesondere dann zurückzutreten, wenn der Kunde seinen Informations-, Mitwirkungs- oder Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt. Gleiches gilt, wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Bonität des Kunden bestehen und dieser weder ein Akonto noch eine sonstige von MO Media akzeptierte Sicherheitsleistung erlegt.Tritt der Kunde von einem gültigen Auftrag zurück werden 80% der Auftrassumme in Rechnung gestellt. Die bereits erstellten Konzepte, Texte, Webseiten gehen erst nach vollständiger Bezahlung in den Eigentum des Kunden über.
6. Honorar Website / Webshops
Mangels abweichender Vereinbarung entsteht der Honoraranspruch von MO Media mit jeder Teilleistung. MO Media ist berechtigt, 50% Vorauszahlung bzw. Akonto zu verlangen. Honorarangaben von MO Media verstehen sich mangels anderer Angaben als Nettopreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälliger Auslagen (Reisekosten, Lizenzentgelte, Mediakosten, jährliche Plugin Kosten etc.).Die restlichen 50% der Zahlung werden 2 Monate nach Auftragserteilung fällig sofern der Auftragnehmer seiner Pflicht der Zurverfügungstellung der Unterlagen und Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Auch nach verstreichen dieser Frist ist der Auftragnehmer jederzeit längstens jedoch 7 Jahre berechtigt die restlichen 50% oder den Gesamtbetrag des Auftrages zu verrechnen
sollte auch noch keine Anzahlungsrechnung gestellt worden sein. Sollten auch nach 4 Wochen nach Rechnungsstellung keine Unterlagen zur Verfügung gestellt werden so ist der Auftrag seitens des Auftragnehmers erfüllt. Sollte der Auftraggeber nach verstreichen dieser Frist dennoch eine Fertigstellung wünschen, so ist dies nur dann möglich wenn der Auftragnehmer die inzwischen enstandenen Preissteigerungen seit Auftragserteilung vorab durch eine Rechnungslegung seitens des Auftragnehmers überweist. Das Angebot der gestiegenen Kosten seit der Auftragserteilung kann der Auftragnehmer gerne an den Auftraggeber senden, damit dieser vor Rechnungsstellung über die gestiegenen Kosten der einzelnen Positionen informiert ist.Preisangaben erfolgen in Euro. Zur Abgeltung von Rechten (Urheberrecht, Leistungsschutz, Kennzeichenrecht, Designschutz, usw.) ist MO Media berechtigt, einen Aufschlag auf den Rechnungsbetrag zu berechnen, sofern dieser im Kostenvoranschlag enthalten war. Der Aufschlag erfolgt je nach Umfang der eingeräumten Rechte (umfassende Berechtigung, bloße Nutzung, Bearbeitung, Exklusivität, geographische Einschränkung, usw.).Wenn eine Überschreitung der schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15% absehbar ist, wird MO Media den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.Auf Wunsch erhält der Kunde Admin Zugangsdaten, diese erhält er allerdings nur bei vollständiger Bezahlung der Website.
7. Honorar
Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing und Stundenpakete Bei MO Media gelten folgende Zahlungskonditionen: Die Zahlung ist bei Rechnungslegung ohne Abzug binnen 20 Tagen fällig. Im Fall eines Zahlungsverzugs erhält der Kunde erst eine Zahlungserinnerung. Sollte er dieser nicht innerhalb von 5 Tagen nachkommen, so ist MO Media berechtigt eine Mahnung, inklusive 25 € Mahnkosten an den Kunden zu übermitteln.
Im Falle eines erneuten Zahlungsverzuges, nach weiteren 5 Tagen (also insgesamt 30 Tage), kann MO Media sämtliche für den Kunden erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen, sowie die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverfolgung fordern. MO Media ist nicht zur Mahnung verpflichtet. Für den Verzugszeitraum ist MO Media berechtigt, die Erbringung von eigenen Dienstleistungen einzustellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von MO Media aufzurechnen, es sei denn, die Forderung ist gerichtlich festgestellt oder von MO Media anerkannt worden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Erbringung der vereinbarten Leistungen durch MO Media bedarf der engen Kooperation der Vertragsparteien und der Mitwirkung durch den Kunden. Besonders die Erstellung individueller Leistungsbeschreibungen, Fachkonzepte oder eines Pflichtenheftes erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden zur Verfügung gestellten bindenden Informationen. Der Kunde wird alle sich hieraus ergebenden Obliegenheiten als Hauptleistungspflichten erfüllen.
Zu den vom Kunden bereitzustellenden Informationen zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit zur Verfügung stellt. Zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht stellt der Kunde ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung und sorgt dafür, dass diese auch die zur Durchführung des Projekts erforderlichen Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse haben, einschließlich des Rechts zur Vereinbarung eventueller Auftragsänderungen. Der Kunde wird MO Media über alles informieren, was für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung ist, auch wenn etwas erst während der Durchführung des Auftrages bekannt wird. Alle Mitwirkungspflichten werden vom Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß oder nicht unverzüglich, so verlängern sich die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen. MO Media kann hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel, in Rechnung stellen. Weitergehende Ansprüche von MO Media bleiben hierdurch unberührt.
9. Abnahme und Mängel
Der Kunde hat Leistungen von MO Media schriftlich abzunehmen. Die Abnahme hat innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt zu erfolgen, an dem der Kunde erstmals Zugang zum Leistungsgegenstand hat. etwaige Mängel in der Ausführung hat der Kunde in der Abnahme schriftlich zu rügen. Mängel sind hinreichend genau zu beschreiben, zu belegen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch MO Media zu. Erfolgt keine fristgerechte Meldung über die Abnahme, so gilt die betreffende Leistung nach Ablauf der obigen Frist als mängelfrei abgenommen.
10. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von MO Media ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen. Im Fall einer gerechtfertigten Mängelrüge wird MO Media die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben. Der Kunde hat dabei die notwendige Unterstützung zu gewährleisten.
MO Media ist berechtigt, die Verbesserung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. Die Haftung von MO Media ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und mit der Höhe des Auftragswertes exklusive Auslagen und Umsatzsteuer beschränkt. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. MO Media haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird MO Media wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so wird der Kunde MO Media vollständig schad- und klaglos halten.
Der Kunde hat MO Media jeden Nachteil zu ersetzen, der MO Media durch eine Inanspruchnahme Dritter entsteht. Der Kunde verliert jegliche Ansprüche, insbesondere auf Gewährleistung und Schadenersatz,sofern er selbst oder Dritte Änderungen (welcher Art auch immer) an den Leistungen von MO Media (z.B. Datenbankstruktur, Programmier-Quellcode, usw.) vornimmt. Die Gewährleistung erlischt ebenso ab dem Zeitpunkt an dem der Kunde die Adminzugangsdaten erhält.
11. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Sämtliche Leistungen von MO Media sowie deren einzelne Teile bleiben im Eigentum von MO Media und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch die vollständige Bezahlung des Honorars das Recht der nicht exklusiven aber ansonsten unbeschränkten Nutzung. Für unveränderten Open-Source-Code von Software gelten die zugrunde liegenden Nutzungsbedingungen der Open-Source-Software. Änderungen und/oder Bearbeitungen von Leistungen von MO Media sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von MO Media zulässig. Dazu gehört insbesondere auch die Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte. Für eine über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehende Nutzung ist die Zustimmung von MO Media erforderlich. MO Media ist berechtigt, dafür eine gesonderte, angemessene Vergütung zu verlangen. An sonstigen von MO Media erbrachten Werkleistungen (Texte, Bilder, Graphiken) erhält der Kunde mit Vollzahlung das exklusive Werknutzungsrecht. MO Media ist berechtigt, auf allen Websites oder sonstigen Werbemitteln auf MO Media zu verweisen und zu verlinken. Ein Entgeltanspruch steht dem Kunden dafür nicht zu. MO Media ist berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der eigenen Website auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung unter Verwendung des Namens und des Logos des Kunden hinzuweisen.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort gilt der Firmensitz von MO Media. als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Kunden und MO Media ergebenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
13. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder mit einer Lücke behaftet sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem von den Vertragsteilen verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.Besondere Geschäftsbedingungen für Webdesign
14. Screen-Design
Sofern im Einzelfall nicht anders festgelegt, gelten für Grafikarbeiten 2 Korrekturläufe als vereinbart.
15. Browser-Kompatibilität
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Webseiten in verschiedenen Browsern, auf unterschiedlicher Hardware und auf verschiedenen Betriebssystemen unterschiedlich dargestellt werden. Der von MO Media geschriebene Code funktioniert in Browserversionen, die zum Livegang der Website eine Verbreitung von mind. 5% in Österreich haben. Die Unterstützung anderer/älterer Betriebssysteme und Browser sowie von mobilen Endgeräten kann vereinbart werden und führt zu Mehrkosten.
16. Barrierearmut
Webseiten werden nach Kundenwunsch gestaltet und programmiert. Soll Barrierearmut gewährleistet werden, so ist die gewünschte Konformitätsstufe laut W3C Web Content Accessibility Guidelines im Angebot festzulegen.
17. Open-Source-Systeme
Kommt für ein Projekt Open-Source-Software (zB WordPress, Magento, TYPO3) zum Einsatz, wird MO Media die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell verfügbare Release-Version einsetzen, sofern keine Indikation für den Einsatz einer anderen Release-Version gegeben ist. Der Einsatz von Open-Source-Software spart Entwicklungskosten. MO Media kann im Gegenzug nur Gewähr für selbst programmierte Programmbestandteile übernehmen. Die Behebung von Fehlern oder die Abänderung von Funktionalitäten im zugrunde liegenden Open-Source-System kann nach Absprache gegen Abgeltung der Mehrkosten von MO Media durchgeführt werden.
18. Dokumentationen
Für die von MO Media eingesetzten Software-Systeme sind Dokumentationen im Web oder in Buchform erhältlich. Soweit nicht gesondert vereinbart, dokumentiert MO Media nur selbst geschriebene Programmteile im Quellcode. Die Verfassung einer darüberhinausgehenden Installations-, Benutzer- oder Datendokumentation ist kostenpflichtig und gesondert zu vereinbaren. Für übliche Websites und Webshops ist dies in der Regel nicht erforderlich.
19. Mobile Endgeräte
Eine optimale Darstellung von Websites auf mobilen Endgeräten ist nur durch spezielle Optimierung von Design und Programmierung möglich. Diese muss gesondert vereinbart werden. Der von MO Media geschriebene Code der Websites funktioniert in diesem Fall in den Standard-Installationen von Android und iOS in der jeweiligen, bei Vertragsabschluss aktuellen Version (letzte offizielle Release-Version) und der vorangegangenen Hauptversion. Die besondere Unterstützung anderer Betriebssysteme und Browser kann vereinbart werden, führt aber zu Mehrkosten. Wegen unterschiedlicher Bildschirmauflösungen sowie unterschiedlicher Hardware-/Betriebssystem-/Browser-Kombinationen kann keine exakt gleiche Darstellung der Inhalte erreicht werden. Manche Technologien funktionieren nicht auf allen mobilen Endgeräten (z.B. Flash). Die von mobilen Websites zu unterscheidenden nativen Applikationen („Apps“) müssen jeweils getrennt für jedes Betriebssystem entwickelt werden.
20. Updates
Das Einspielen von allfällig verfügbaren Software-Updates oder Versions-Upgrades kann im Rahmen eines Servicevertrages gesondert vereinbart werden. Ebenso können kostenpflichtige Plugins welche im Angebot nicht enhalten waren mit einer jährlichen Lizenz erworben warden.
21. IT-Sicherheit
Keine Software ist zu 100% sicher. Open-Source-Systeme (wie z.B. TYPO3, Magento) oder -Frameworks (wie z.B. ZEND, jQuery) werden von MO Media in der aktuellen bzw. vereinbarten Version übernommen. MO Media überprüft und sichert ausschließlich selbst geschriebene Code-Teile der Web-Anwendung. Die Einhaltung oder Durchführung kundenseitiger IT-Sicherheits-Richtlinien, Software-Tests, Test- Dokumentationen oder spezieller Normen muss im Auftrag gesondert vereinbart werden. Die Kosten für externe Zertifizierungen oder Audits trägt der Kunde.
22. Entwicklungs-, Test- und Livesystem
Für die Gewährleistung einer professionellen Software-Entwicklung verwendet MO Media eine interne Entwicklungsumgebung mit Versionierungssystem. Soweit nicht anders vereinbart, muss der Kunde für den Test- und Livebetrieb je eine Umgebung auf einen Webserver bereitstellen, welcher den technischen Anforderungen von MO Media entspricht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Eingabe von Echtdaten erst am Liveserver möglich ist und dieses System daher rechtzeitig zur Verfügung stehen muss. Andere Vorgangsweisen können vereinbart werden, führen aber zu Mehrkosten.
23. Datensicherung und Wiederherstellung
Weder bei Webhosting-Angeboten noch bei MO Media werden Daten standardmäßig gesichert. Dies muss gesondert vereinbart werden. Sowohl die Datensicherung als auch die Daten-Wiederherstellung verursacht Kosten.
24. Projektlaufzeit und Folgen von Verzug
Von MO Media werden die notwendigen Ressourcen über die Projektlaufzeit eingeplant. Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Projektlaufzeit von 6 Monaten ab Beauftragung. Verzögert sich die Projektlaufzeit aus Gründen, die nicht von MO Media zu verantworten sind, so wird nach vorheriger Information ein monatliches Entgelt für die erhöhten Projektmanagement-Aufwände verrechnet. Ebenso kommt es zu Mehrkosten falls durch die Verzögerung eine Anpassung an neu erschienene Browserversionen oder das Einspielen neuer Sicherheitsupdates notwendig werden. Ein Upgrade auf neue Softwareversionen ist nie Teil des ursprünglichen Angebots.
25. Nicht-Erreichbarkeit von Websites
MO Media weist darauf hin, dass Webseiten planmäßig vorübergehend nicht erreichbar sein können. Insbesondere ist dies der Fall bei Serverwechsel, Domainwechsel, dem Einspielen von Sicherheits- oder Versionsupdates von Software sowie beim Livegang einer neuen Website. Die Dauer dieser Nicht- Erreichbarkeit ist vom konkreten Serversetup, dem Umfang von Änderungen und der Unterstützung durch Hosting- und Domainprovider abhängig. Auf Wunsch kann eine Wartungsseite vorgeschaltet werden.
26. Abnahme
Die Abnahme von Webprojekten erfolgt bei Übergabe der Website an den Kunden. Dies ist jener Zeitpunkt, ab dem die Website von MO Media zur Bearbeitung durch den Kunden freigegeben wurde und Live geht, der Kunde eingeschult wurde und Zugriff auf die Seite hat
27. Verantwortung für Rechtsthemen
Die Verantwortung für die rechtskonforme Gestaltung von Webangeboten liegt beim Kunden. Speziell bei Themen wie Impressum, E-Mail-Versand, Datenschutz oder E-Commerce gibt es je nach Zielgruppe und Land unterschiedlichste Regelungen. Die Beiziehung eines Rechtsbeistandes wird ausdrücklich empfohlen.Besondere Geschäftsbedingungen für Webhosting, E-mail Hosting und Domains
28. Wiederverkäufer
Bei Webhosting-Angeboten an den Kunden tritt MO Media als Wiederverkäufer auf und bietet Dienstleistungen eines Drittanbieters an. Es gelten die Geschäftsbedingungen, Service-Level-Agreements und Sicherheitsstandards des gewählten Providers als zusätzlich vereinbart.
29. Vertragslaufzeit, Kündigung
Die Verträge für Webhosting, E-mail Hosting und Domains werden automatisch jährlich verlängert wenn diese nicht 3 Monate vor Ablauf laut Auftragsdatum gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich per E-mail oder per Brief Post per Einschreiben zu erfolgen.
30. Domainumstellungen und Serverwechsel
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Serverwechsel und Domainumstellungen (z.B. beim Launch der Website) bis zu 48 Stunden ab Durchführung des Wechsels durch den Provider dauern können.Besondere Geschäftsbedingungen für Wartungen von Website/Webshops31. Wartungsarbeiten
Für Wartungsarbeiten kann ein Vertrag über die gewünschte Betreuung geschlossen werden. Mangels separater Beauftragung erfolgt die Verrechnung von Wartungsarbeiten nach tatsächlich geleistetem Aufwand pro angefangener Stunde nach dem aktuellen Regiestundensatz von MO Media.
32. Laufende Wartungsverträge
MO Media ist berechtigt, Wartungsverträge einer jährlichen Indexanpassung, jeweils am Beginn des Servicejahres, bezogen auf den Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des erstmaligen Vertragsabschlusses zu unterziehen.
33. Sicherheitsupdates
Wird im Rahmen eines Wartungsservice ein Open-Source-System (z.B. Joomla oder WordPress) betreut, so ist MO Media berechtigt, sicherheitsrelevante Updates ohne vorherige Genehmigung des Kunden einzuspielen und den Aufwand im Rahmen des Wartungsservice abzurechnen.Besondere Bedingungen für Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenwerbung (SEA)
34. Vertragslaufzeit, Kündigung
Sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist, wird die Dienstleistung Suchmaschinenoptimierung und die Dienstleistung Suchmaschinenmarketing auf mindestens zwölf Monate abgeschlossen.Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteres Kalenderquartal, sofern er nicht mit einer Frist von zwei Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von jedem Teil aus wichtigem Grund gelöst werden.Als wichtige Gründe, der MO Media zur vorzeitigen Lösung des Vertrages berechtigt, sind insbesondere anzusehen:
Wenn über das Vermögen des Auftraggebers der Konkurs eröffnet wird. Wenn der Auftraggeber seine Zahlung einstellt und offenen Zahlungen trotz zweimaliger Mahnung nicht nachkommt. Wenn das kontoführende Bankinstitut des Kunden den Einzug offener Zahlungen ablehBesondere Bedingungen für MO Local Listing, MO Local Engage und Local Seo
35. Vertraslaufzeit, Kündigung
Sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist, wird die Dienstleistung MO Local Listng, MO Local Engage und Local Seo auf mindestens zwölf Monate abgeschlossen.Der Vertrag verlängert sich jährlich laut Auftragsdatum um ein weiters Jahr wenn nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird um ein weitere zwölf Monate.
36. Leistungsumfang
Im Zuge des Suchmaschinenmarketings bucht MO Media Werbeschaltungen in vom Kunden ausgesuchten oder von MO Media empfohlenen Suchmaschinen. Zu diesem Zweck definiert der Kunde ein monatliches Werbe Budget, welches MO Media vollständig für die Buchung von Anzeigen verwendet. Die Verwendung dieses Budgets wird dokumentiert und dem Kunden auf einer monatlichen Basis zur Verfügung gestellt.
Für die Durchführung dieser Schaltungen erhält MO Media ein vereinbartes monatliches Betreuungsentgelt. Diese inkludiert die laufende Überwachung der Werbekampagne des Auftraggebers. MO Media ist bemüht, für den Auftraggeber bestmögliche Platzierungen in den Suchmaschinen zu erzielen, garantiert jedoch keine Positionen und kein Erscheinen der Anzeigen.
37. Preise und Zahlungen
Für Leistungen, die MO Media nicht an ihrem Geschäftssitz erbringt, können dem Auftraggeber Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden.
Die Kosten dafür werden nach Aufwand mit dem Auftraggeber abgerechnet. Innerhalb von Wien sind alle Reisespesen inkludiert. Der Zeitaufwand der Anreise wird zu 50% verrechnet.Alle vereinbarten Leistungen werden am Anfang des Monats (oder Quartals) im Vorhinein in Rechnung gestellt. Stundenpakete werden zu 100% im Vorhinein verrechnet.
38. Gewährleistung
MO Media vereinbart mit dem Auftraggeber die Optimierung seiner Internetseite. Die Positionierung einer Website bei unterschiedlichen Suchbegriffen in den Suchergebnissen, liegt allein im Ermessen des jeweiligen Suchdienstanbieters.MO Media übernimmt keine Gewähr für die Veröffentlichung einer Webseite durch einen Suchdienstanbieter oder das Erreichen einer bestimmten Position in den Suchergebnissen und haftet auch nicht im Falle einer Nichtveröffentlichung oder einer Löschung der Website durch eine oder mehrere Suchmaschinen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass sich die Position seiner Webseiten in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann.Der Auftraggeber versichert, dass er nur seine eigenen Websites optimieren lässt oder im Auftrag und mit dem Einverständnis von Dritten handelt. Für den Fall, dass es dennoch zu Schäden an Webseiten Dritter kommt und daraus Regresszahlungen entstehen, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
MO Media ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.Besondere Bedingungen für Facebook Werbekampagnen39. Kampagnenstart
MO Media versucht für einen pünktlichen Kampagnenstart wie im Vertrag vereinbart zu sorgen.
Funkitoniert die Mitwirkunspflicht des Kunden allerdings nicht, oder verzögern sich diese seitens
des Kunden so gilt ein verspäterer Kamapagnenstart als vereinbart.
Die Dienstleistung wird dennoch mit dem vereinbarten Startzeitraum abgerechnet, da in diesem Fall
dem Auftragnehmer kein verschulden trifft.
40. Kampagnenbudget
MO Media sorgt dafür das, dass geplante monatliche Werbebduget so gut wie möglich täglich verteilt wird. Dennoch kann es unter folgenden Vorraussetzungen dazu führen, dass das täglich geplante Werbebudget im laufenden Monat erhöht wird um das Monatsbudget zu erreichen.
Gründe dafür können sein.a) Das Zahlungsmittel des Kunden funktioniert nicht oder die Kreditkarte ist abgelaufen, was zur Sperrung des Werbekontos führen kann.
b) Die Überprüfung der Werbeanzeige dauert unverhätlnissmäßig lange und die Werbeanzeig kann dadurch nich ausgespielt werden.
c) Das Werbekonto wird unerwartet gesperrt ohne Angaben von Gründen von Facebook.
d) Etwaige unvorhersehbare andere Gründe seitens des Kunden.In all diesen Fällen wird die vereinbarte Dienstleistung wie beauftragt verrechnet. Weiters gilt es den Auftragnehmer schad und klaglos zu halten. Etwaige Kosten für den Mehraufwand bei Kundenverschulden werden mit Vorbehalt in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat mit seiner Mitwirkungspflicht sorge zu tragen, dass fehldende oder nicht funktionierte Zahlungsmittel sofort ersetzt werden.
41. Haftungsausschluss
MO Media gewährleistet keinen Einwandfreien Betrieb der Werbeanzeigen bzw. Werebekampagnen, da Facebook ein Drittanbieter ist und MO Media daher keine Gewähr dafür übernehmen kann. Daher wird MO Media bei Verwendung von Drittanbietern wie Facebook seitens des Kunden, komplett schad und klaglos gehalten.
42. Verantwortung für Rechtsthemen
Die Verantwortung für die rechtskonforme Gestaltung von Webangeboten auf welche die Facebook Kampagnen geschalten werden z.B. Landingpage Funnels liegen beim Kunden. Speziell bei Themen wie Impressum, Datenschutz oder E-Commerce gibt es je nach Zielgruppe und Land unterschiedlichste Regelungen. Die Beiziehung eines Rechtsbeistandes wird ausdrücklich empfohlen.